(Di. + Do. 9:00 bis 12:00 Uhr)
Fax: 0221-478-86738
Die Untersuchung und die Weitergabe von Daten erfolgen nur, wenn Sie Ihr Einverständnis geben.
Um zu gewährleisten, dass die Höruntersuchungen allen Neugeborenen angeboten und bei auffälligen Befunden weiterführende Untersuchungen sichergestellt und Behandlungen früh eingeleitet werden, bitten wir alle Eltern, der Untersuchung Ihres Kindes zuzustimmen. Weiterhin benötigen wir Ihre Zustimmung für die Weitergabe seiner Daten (Kennung, Name, Geburtsdatum, Untersuchungsverfahren, Ohrseite und Ergebnis, bei Kindern mit kontrollbedürftigem Ergebnis zusätzlich den Namen und die Anschrift der Mutter sowie die Telefonnummer) an das Hörscreeningzentrum Nordrhein an der Uniklinik Köln.
Zur ständigen Kontrolle der Qualität des Verfahrens und der Untersuchungen werden zusätzlich Daten über das Gerät und die Durchführung der Messung übertragen. Diese Maßnahme dient der Qualitätssicherung. Messergebnisse werden anonymisiert für wissenschaftliche Auswertungen (z.B. Erfassung der Häufigkeit von Hörstörungen, Vergleich verschiedener Untersuchungsverfahren) genutzt.