Telefon-Hotline:

0221-478-88759

(Di. + Do. 9:00 bis 12:00 Uhr)

Fax: 0221-478-86738

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Aufmerksam bleiben!

HÖRSTÖRUNGEN KÖNNEN SICH AUCH SPÄTER ENTWICKELN

 

Ein „PASS“, also ein unauffälliges Screeningergebnis, ist ein erfreuliches Ergebnis: Es bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung keine schwerwiegende Hörstörung besteht. Allerdings werden geringgradige Hörstörungen nicht erfasst. Manche Hörstörungen entwickeln sich auch erst nach der Geburt. Das bedeutet, dass Sie bezüglich der weiteren Entwicklung aufmerksam bleiben sollten.

HINWEISE AUF HÖRSTÖRUNGEN

Damit Sie auch weiterhin die Hör- und Sprachentwicklung Ihres Kindes aufmerksam begleiten können, haben wir Ihnen eine Bröschüre mit Meilensteinen der Entwicklung in diesen Bereichen zusammengestellt.

 

Die Broschüre finden Sie im Servicebereich der Homepage.